Mathieu van der Poel hat am vergangenen Wochenende
Paris-Roubaix zum dritten Mal in Folge gewonnen – ein weiterer Meilenstein in seiner ohnehin beeindruckenden Karriere. Doch statt Jubel über seine Dominanz auf dem Rad beherrschte ein schockierender Vorfall die Schlagzeilen: Van der Poel wurde auf dem Weg zum Sieg von einer geworfenen Trinkflasche im Gesicht getroffen.
Der Wurf, der ihn bei knapp 50 km/h traf, hätte schwerwiegende Folgen haben können. Dass er nicht zu Fall kam, war wohl Glück – und Fahrkunst. Inzwischen hat sich der Täter der Polizei gestellt. Die rechtlichen Konsequenzen werden aktuell geprüft.
Juristische Aufarbeitung
Sportanwalt Ben Leyman hält Van der Poels Forderung nach einer Verurteilung wegen „versuchten Totschlags“ für überzogen. „Dazu müsste die Absicht bestanden haben, ihn zu töten. Wahrscheinlicher ist die Einstufung als vorsätzliche Körperverletzung.“
Da der Vorfall in Frankreich geschah, wird der Fall nach französischem Recht behandelt. Leyman verweist auf den berüchtigten „Opi-Omi“-Vorfall der Tour de France 2021: Damals musste eine Zuschauerin nach einem Massensturz eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen. In diesem Fall sei mit einem härteren Urteil zu rechnen – auch als Signal an andere.
Wachsende Bedrohung durch Zuschauer
Für Van der Poel war der Flaschenwurf kein Einzelfall. Erst bei der E3 Saxo Classic spuckte ihn ein Zuschauer auf der Zielgeraden an. Auch bei der Cross-WM 2023 wurde er bespuckt und mit Bier beworfen.
„Ich verstehe nicht, warum Menschen so etwas tun“, sagte er nach dem Vorfall. „Ich fahre offensiv, aber das ist kein Grund für Anfeindungen.“ Er fordert Maßnahmen seitens der Veranstalter: „Das ist inakzeptabel.“
Der Fall erinnert auch an seine eigene juristische Auseinandersetzung bei der WM 2022 in Australien. Nach einem Vorfall mit Jugendlichen wurde Van der Poel festgenommen, später aber freigesprochen. Heute steht er auf der anderen Seite – als Opfer.
Mögliche Folgen für den Täter
Sollte der Täter absichtlich gehandelt haben, drohen ihm nach französischem Recht Geld- und Haftstrafen. Bei nachgewiesener Verletzungsabsicht oder Arbeitsunfähigkeit des Opfers könnte das Strafmaß steigen. Neben Van der Poel könnten auch der Veranstalter ASO oder sein Team
Alpecin-Deceuninck rechtlich aktiv werden.
Leyman rechnet mit einem schnellen Verfahren: „Beim Opi-Omi-Fall wurde innerhalb von fünf Monaten ein Urteil gefällt. Ich gehe davon aus, dass auch hier zügig gehandelt wird.“
Gerichte unter öffentlicher Beobachtung
Der Fall hat internationale Aufmerksamkeit erregt. „Paris-Roubaix ist ein Monument. Es wäre seltsam, wenn die Behörden das ignorieren“, so Leyman. Die Tat sei „inakzeptabel und verdient ein klares Signal.“
Spekulationen, der Täter könne im Auftrag eines Teams gehandelt haben, wies Leyman entschieden zurück: „Das ist völlig abwegig. Niemand wird glauben, dass ein Team wie Visma so etwas beauftragt hätte. Es war ein Einzelfall – aber einer, der viel kaputt machen kann.“