Die Formkurve von
Tom Pidcock zeigt weiter nach oben, doch der Brite beendete seinen jüngsten Renntag mit einer unerwarteten Geldstrafe nach einem Patzer im Zielbereich.
Geldstrafe für Pidcock nach Regelverstoß im Zielbereich
Der Fahrer des Pinarello Q36.5 Pro Cycling Team wirkt seit einem schwierigen Auftakt spürbar schärfer. Nach der ersten Etappe hatte er im Ziel eingestanden, es sei „der schlimmste Tag meines Lebens auf dem Rad“ gewesen.
Pidcock kämpfte sich mit dem Sieg bei Etappe 3 eindrucksvoll zurück und unterstrich damit seine ansteigende Form. Auch heute fuhr er aktiv an der Spitze, setzte immer wieder Nadelstiche, verpasste am Ende jedoch den Tagessieg.
Nach dem Zieleinlauf begann Pidcock seine übliche Regenerationsroutine. Er fuhr sich aus, trank seinen Recovery-Shake und rollte anschließend für ein paar lockere Kilometer wieder auf die Strecke.
Genau dort nahm das Missgeschick seinen Lauf. Beim Ausfahren passierte Pidcock ein weiteres Mal den Zielbereich – in derselben Richtung wie zuvor das Rennen. Er trug weiterhin seine Startnummer, was die Kommissäre umgehend als Verstoß registrierten.
Gemäß Reglement gilt: Sobald ein Fahrer im Ziel ist und die Karenzzeit für das restliche Feld noch läuft, ist es untersagt, in Fahrtrichtung des Rennens erneut die Ziellinie zu überqueren, solange die Startnummer oder eine Rahmennummer am Rad sichtbar ist.
Die Jury der Tour of the Alps
bestätigte später die Sanktion: Pidcock verstieß gegen Artikel 1.6: „Die Ziellinie in Rennrichtung zu überqueren, während weiterhin die Startnummer oder Rahmennummer getragen wird“.
Der Regelverstoß wurde mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken geahndet. Sportliche Sanktionen gab es nicht, Punkte- und Gesamtwertungen blieben unberührt.