„Pay-to-ride“-Fall nimmt eine weitere Wendung: Fünfjahressperren gegen frühere Vini-Zabù-Verantwortliche werden aufgehoben

Radsport
Mittwoch, 09 September 2026 um 9:00
ViniZabu
Angelo Citracca und Luca Scinto müssen die ihnen im Vini Zabù‑Fall um das „Pay to ride“-System auferlegten fünfjährigen Sperren nicht mehr verbüßen, nachdem das Bundesberufungsgericht des italienischen Radsportverbands (FCI) entschieden hat, dass die Disziplinarverfahren verjährt sind.
Die Entscheidung markiert einen weiteren juristischen Wendepunkt in einem außergewöhnlichen Kapitel der Teamgeschichte, mehr als fünf Jahre nachdem eine Dopingermittlung Vorwürfe über Rekrutierung und Bezahlung von Fahrern ans Licht gebracht hatte.
Das FCI‑Bundesgericht erster Instanz hatte im Juni entschieden, dass Citracca, der frühere Teammanager von Vini Zabù, und Scinto, der Sportdirektor, disziplinarisch für Verstöße gegen sportliche Loyalität, Integrität und moralisches Verhalten verantwortlich seien. Beide erhielten fünfjährige Sperren vom 05.06.2026 bis zum 05.06.2031 sowie Geldstrafen von 5.000 €.
Beide legten Berufung ein, und das Bundesberufungsgericht verhandelte die Fälle gemeinsam am 04.09. Sein Beschluss, der diese Woche veröffentlicht wurde, gab beiden Rechtsmitteln statt und erklärte die Disziplinarverfahren wegen Verjährung für erloschen. Die fünfjährigen Sanktionen wurden daher umgehend aufgehoben. Die Urteilsbegründung soll gesondert folgen.

Wie die Ermittlungen zu Vini Zabù begannen

Der Fall reicht in die letzten Jahre von Vini Zabù zurück, einem Team, das Ende 2021 aus dem Profiradsport verschwand. Die weitergehenden Ermittlungen begannen, nachdem mehrere Dopingfälle die Mannschaft unter starken Druck setzten.
Im Oktober 2020 lieferte Vini‑Zabù‑Fahrer Matteo Spreafico während des Giro d’Italia zwei positive Befunde auf Ostarin. Im März 2021 erhielt dann Matteo De Bonis eine Mitteilung über einen positiven EPO‑Befund aus einer außer Konkurrenz entnommenen Probe vom Februar. Da beide Fälle innerhalb von zwölf Monaten Fahrer desselben Teams betrafen, griffen die UCI‑Regeln zur Teamsperre.
Die UCI sperrte Vini Zabù schließlich für 30 Tage, vom 07.04. bis 06.05.2021. Das Team verzichtete zudem im Zuge der Kontroverse auf seine Einladung zum Giro d’Italia 2021.
Die anschließenden Ermittlungen der italienischen Polizei gingen über die Dopingvorwürfe hinaus. Laut Berichten sagten Fahrer aus, sie seien unter Druck gesetzt worden, Teile ihres Gehalts an das Management zurückzuzahlen, um ihre Plätze im Team zu behalten. Die Vorwürfe wurden dem weiter gefassten „Pay to ride“-System zugeordnet, bei dem Fahrer de facto Geld oder Sponsoring beisteuern müssen, um professionelle Einsatzchancen zu erhalten.
Besonders brisant waren die Vorwürfe im Fall Citracca, weil sie einen früheren Disziplinarfall widerspiegelten. 2017 verhängte das FCI‑Bundesberufungsgericht eine dreimonatige Sperre gegen Citracca, nachdem es Regelverstöße im Zusammenhang mit Geld- oder Sponsoringforderungen für Einsatzchancen festgestellt hatte. Citracca bestritt damals jegliches Fehlverhalten.
Die späteren Ermittlungen zu Vini Zabù waren deutlich umfassender. Staatsanwälte in Pistoia erhoben schließlich Erpressungsvorwürfe gegen Citracca und Scinto, und der Fall umfasste auch Anschuldigungen gegen weitere Teamnahe. Im November 2025 verwies eine Vorverhandlung das Erpressungsverfahren in Richtung Hauptverfahren.

Der jüngste Entscheid betrifft das Disziplinarverfahren

Im Juni 2026 kam das FCI‑Gericht erster Instanz zu dem Schluss, dass Citracca und Scinto mehrere Verbandsbestimmungen zu sportlicher Loyalität, Integrität, Ehrlichkeit, moralischem Verhalten und dem Schutz des Verbandsansehens verletzt hatten. Folglich verhängte es fünfjährige Sperren und 5.000 € Geldstrafen.
Ihre erfolgreiche Berufung hob diese Sachfeststellungen nicht inhaltlich auf. Stattdessen entschied das Bundesberufungsgericht, dass die Disziplinarverfahren selbst gemäß der anwendbaren Verjährungsfristen abgelaufen seien. Die Sanktionen wurden daher umgehend aufgehoben.
Das bedeutet, die jüngste Entscheidung ist nicht als Beleg zu verstehen, dass die Vorwürfe rund um die Causa Vini Zabù widerlegt wurden. Vielmehr stellte das Berufungsgericht des FCI fest, dass für die Disziplinarverfahren zu viel Zeit verstrichen war, um sie fortzusetzen.
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