Meinung: Die ITA muss erklären, warum ausgerechnet Tadej Pogačar und Jonas Vingegaard ausgewählt wurden – und nicht Paul Seixas

Radsport
Sonntag, 19 Juli 2026 um 15:39
Doping, die schwere Bürde des Radsports
Korrektur: In einer früheren Fassung dieses Artikels wurden die nächtlichen Dopingkontrollen auf Grundlage von LIVE-Berichten des belgischen Radsportkanals „Sporza Cycling“ der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD zugeschrieben. Kürzlich veröffentlichte Berichte deuten nun darauf hin, dass die Kontrollen von der Internationalen Dopingkontrollagentur im Rahmen des Anti-Doping-Programms der UCI durchgeführt wurden. Der Artikel und die Überschrift wurden entsprechend angepasst. Das französische Recht ist weiterhin relevant, da die Kontrollen in Frankreich stattfanden und Berichten zufolge einer richterlichen Genehmigung bedurften.
Dopingkontrollen sind im Profiradsport unverzichtbar. Niemand, der einen glaubwürdigen und sauberen Wettbewerb fordert, kann ernsthaft verlangen, dass Tadej Pogacar, Jonas Vingegaard oder andere Spitzenfahrer weniger kontrolliert werden. Gerade die Besten müssen damit rechnen, jederzeit im Mittelpunkt des Kontrollsystems zu stehen.
Doch eine Kontrolle um 2 Uhr nachts ist keine gewöhnliche Routinekontrolle. Nach den französischen Vorschriften ist sie ein außergewöhnlicher Eingriff, für den deutlich strengere Voraussetzungen gelten als für einen Besuch am frühen Morgen oder am Abend.
Deshalb reicht es nicht, den Fall mit dem pauschalen Hinweis abzutun, Profisportler müssten nun einmal rund um die Uhr mit Dopingkontrollen rechnen. Formal stimmt das nur teilweise. Wer die Unterschiede zwischen dem UCI-Regelwerk und dem französischen Sportrecht betrachtet, erkennt, warum diese Kontrolle Fragen aufwirft.

Die UCI erlaubt Nachtkontrollen nur bei „triftigen Gründen“

Die UCI geht grundsätzlich davon aus, dass Kontrollen zwischen 6 und 23 Uhr stattfinden. Eine Kontrolle zwischen 23 und 6 Uhr ist zwar möglich, doch dafür müssen „valid grounds“, also triftige oder stichhaltige Gründe, vorliegen. Gleichzeitig hält das Regelwerk daran fest, dass ein Fahrer grundsätzlich jederzeit und überall zur Abgabe einer Probe aufgefordert werden kann. Er darf die Kontrolle nicht allein deshalb verweigern, weil sie außerhalb der üblichen Zeiten stattfindet.
Das bedeutet: Eine Kontrolle um 2 Uhr nachts ist nach den UCI-Regeln nicht automatisch unzulässig. Sie ist aber auch keineswegs als normale Standardmaßnahme vorgesehen.
Der außergewöhnliche Zeitpunkt verlangt eine außergewöhnliche Begründung.

Das französische Recht geht wesentlich weiter

Da die Kontrolle in Frankreich von der Anti-Doping-Agentur ITA durchgeführt worden sein soll, ist vor allem das französische Sportrecht entscheidend.
Nach Artikel L232-14 des französischen Code du sport dürfen Kontrolleure Wohn- und Unterkunftsräume normalerweise nur zwischen 6 und 23 Uhr betreten. Für Kontrollen in Hotels oder Privatunterkünften zwischen 23 und 6 Uhr gelten besondere Ausnahmebestimmungen.
Zwischen 23 und 5 Uhr reicht eine allgemeine Begründung nicht aus. Das Gesetz verlangt zusätzlich „schwerwiegende und übereinstimmende Verdachtsmomente“, dass der Sportler gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen hat oder verstoßen wird. Außerdem muss die Gefahr bestehen, dass Beweise verschwinden könnten. Die Maßnahme muss verhältnismäßig bleiben und die Privatsphäre des Sportlers respektieren.
Hinzu kommt, dass eine solche Nachtkontrolle nur vorgenommen werden darf, wenn der Sportler zuvor seine Zustimmung gegenüber dem zuständigen internationalen Sportverband erklärt hat. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen und kann beispielsweise im Rahmen der Aufnahme in einen Kontrollpool oder bei der Anmeldung zu einer internationalen Veranstaltung eingeholt werden.
Diese Zustimmung ist jedoch kein Freibrief. Sie beantwortet lediglich die Frage, ob eine Kontrolle während der Nacht grundsätzlich durchgeführt werden darf. Für eine konkrete Kontrolle um 2 Uhr müssen nach französischem Recht offenbar trotzdem die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Genau deshalb öffnet die ITA selbst die Tür für Spekulationen

An diesem Punkt entsteht das eigentliche Problem. Nicht die Tatsache, dass Pogacar und Vingegaard kontrolliert wurden, führt zu Spekulationen. Es ist der außergewöhnliche Zeitpunkt in Verbindung mit der außergewöhnlich hohen rechtlichen Schwelle.
Wenn das französische Recht für Kontrollen zwischen 23 und 5 Uhr schwerwiegende und übereinstimmende Verdachtsmomente sowie die Gefahr eines Beweisverlustes verlangt, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum die ITA eine Kontrolle um 2 Uhr für erforderlich hielt.
Das ist keine Anschuldigung gegen Pogacar oder Vingegaard. Eine Dopingkontrolle ist kein positiver Test und auch kein Beweis für Fehlverhalten. Sie darf journalistisch nicht als indirekte Schuldzuweisung dargestellt werden.
Aber genauso wenig kann man erwarten, dass Öffentlichkeit, Teams und Fahrer eine derart ungewöhnliche Maßnahme einfach als belanglose Routine betrachten.
Die ITA hat mit der Wahl dieses Zeitpunkts selbst einen Kontext geschaffen, in dem Fragen unvermeidbar sind. Schweigt sie vollständig zu den Gründen, entsteht ein Informationsvakuum. Und dieses Vakuum wird zwangsläufig mit Vermutungen gefüllt.

Warum nur Pogacar und Vingegaard?

Besonders erklärungsbedürftig wäre die Auswahl, falls tatsächlich ausschließlich Pogačar und Vingegaard während der Nacht kontrolliert wurden.
Beide dominieren seit Jahren die Tour de France und sind die prominentesten Fahrer des Rennens. Häufigere Kontrollen wären deshalb grundsätzlich nachvollziehbar. Auch gezielte Kontrollen gehören ausdrücklich zum internationalen Anti-Doping-System. Die UCI nennt unter anderem außergewöhnliche Leistungen, Leistungsentwicklungen, Testhistorien und vorliegende Informationen als mögliche Kriterien für Target Testing.
Doch Paul Seixas befindet sich ebenfalls weit vorne in der Gesamtwertung. Der 19-jährige Franzose lag nach der 14. Etappe auf Rang vier und führte die Nachwuchswertung an.
Wenn die Nachtkontrolle allein aufgrund der sportlichen Stellung und außergewöhnlicher Leistungen angeordnet wurde, stellt sich deshalb die berechtigte Frage, warum Seixas nicht zur gleichen Zeit kontrolliert wurde. Dasselbe könnte für Remco Evenepoel oder Florian Lipowitz aus der unmittelbaren Spitze gelten.
Vielleicht gibt es dafür eine vollkommen plausible Erklärung. Möglicherweise war die Auswahl auf bestimmte biologische Passdaten, frühere Kontrollzeitpunkte, konkrete Informationen oder eine abgestimmte Teststrategie zurückzuführen. Vielleicht wurden andere Fahrer zu anderen Zeiten kontrolliert, ohne dass dies öffentlich bekannt wurde.
Doch solange die ITA nichts erläutert, bleibt genau das Spekulation.
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Die Nationalität von Seixas macht die Auswahl zusätzlich sensibel

Dass ausgerechnet der französische Spitzenfahrer nicht zu den genannten Fahrern gehört haben soll, macht die Situation politisch und sportlich besonders heikel.
Damit ist nicht gesagt, dass die ITA Seixas absichtlich geschützt hat. Für eine solche Behauptung gibt es keine belastbaren Belege. Anti-Doping-Agenturen müssen unabhängig arbeiten, und ohne Kenntnis des Kontrollplans wäre ein solcher Vorwurf unseriös.
Trotzdem muss sich die ITA bewusst sein, wie diese Auswahl von außen wirkt. Wenn zwei ausländische Tour-Favoriten mitten in der Nacht geweckt werden, während der erfolgreichste französische Klassementfahrer offenbar nicht Teil derselben Maßnahme ist, entsteht der Eindruck einer Ungleichbehandlung – selbst wenn die tatsächlichen Gründe rein fachlicher Natur waren.
Gerade eine nationale Behörde sollte jeden Anschein vermeiden, heimische und ausländische Fahrer nach unterschiedlichen Maßstäben zu behandeln.
Die beste Antwort darauf wäre Transparenz, soweit sie ohne Gefährdung laufender Ermittlungen oder des Kontrollsystems möglich ist.

Transparenz bedeutet nicht, vertrauliche Erkenntnisse offenzulegen

Natürlich kann eine Anti-Doping-Agentur nicht sämtliche Gründe für gezielte Kontrollen veröffentlichen. Sie darf keine vertraulichen Informationen, biologischen Daten oder Ermittlungsansätze preisgeben. Überraschung und Geheimhaltung sind wesentliche Bestandteile eines wirksamen Kontrollsystems.
Die ITA könnte aber zumindest die rechtliche Grundlage erklären.
Sie könnte bestätigen, unter welcher Zuständigkeit die Tests angeordnet wurden, ob es sich tatsächlich um Kontrollen der ITA handelte und ob die Voraussetzungen der Artikel L232-14-1 bis L232-14-3 angewandt wurden. Sie könnte außerdem klarstellen, ob weitere Fahrer in derselben Nacht oder in einem vergleichbaren Zeitraum kontrolliert wurden, ohne deren Namen nennen zu müssen.
Vor allem muss geklärt werden, ob die oft zitierte Uhrzeit von 2 Uhr tatsächlich den Beginn der Kontrolle bezeichnet oder ob sich ein zuvor eingeleitetes Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt hinzog. Dieser Unterschied wäre rechtlich und journalistisch erheblich.

Pogacar und Vingegaard verdienen ebenfalls Klarheit

Diese Transparenz wäre nicht nur im Interesse der Öffentlichkeit. Sie wäre auch fair gegenüber den beiden Fahrern.
Solange Begriffe wie „schwerwiegende und übereinstimmende Verdachtsmomente“ im Raum stehen, ohne dass der konkrete rechtliche Zusammenhang erklärt wird, kann der Eindruck entstehen, die Kontrolle sei aufgrund eines individuellen Dopingverdachts erfolgt.
Das muss nicht der Fall gewesen sein. Die Bestimmungen können je nach zuständiger Organisation, vorheriger Zustimmung, konkretem Kontrollauftrag und tatsächlichem Ablauf unterschiedlich anzuwenden sein. Deshalb wäre es gefährlich, aus dem Gesetzestext unmittelbar auf einen Verdacht gegen Pogačar oder Vingegaard zu schließen.
Genau aus diesem Grund sollte die zuständige Behörde den Vorgang einordnen.

Harte Kontrollen brauchen ebenso harte Verfahrensstandards

Im Kampf gegen Doping darf es keine Komfortzone geben. Die Stars des Radsports dürfen weder durch ihren Namen noch durch ihre sportliche Bedeutung vor unangenehmen Kontrollen geschützt werden.
Aber ein strenges Kontrollsystem gewinnt seine Glaubwürdigkeit nicht nur durch Härte. Es gewinnt sie auch durch Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und nachvollziehbare Verfahren.
Eine Kontrolle um 2 Uhr nachts greift tief in die Regeneration und Privatsphäre eines Fahrers ein. Während einer Grand Tour ist Schlaf keine Nebensache, sondern ein zentraler Teil der körperlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb hat der französische Gesetzgeber bewusst hohe Hürden für solche Maßnahmen geschaffen.
Wenn die ITA diese Hürden für erfüllt hielt, muss es dafür einen gewichtigen Grund gegeben haben. Die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch auf vertrauliche Ermittlungsdetails. Sie darf aber erwarten, dass die Behörde erklärt, weshalb eine so außergewöhnliche Maßnahme grundsätzlich notwendig und verhältnismäßig war.
Bis das geschieht, bleiben Fragen offen: Warum um 2 Uhr? Warum Pogacar und Vingegaard? Warum offenbar nicht Seixas oder andere Fahrer aus der Spitze?
Diese Fragen zu stellen, ist keine Verschwörungstheorie und kein Angriff auf die Dopingbekämpfung. Es ist das genaue Gegenteil: Wer ein mächtiges und glaubwürdiges Kontrollsystem will, muss auch verlangen, dass außergewöhnliche Eingriffe nach klaren und gleichen Maßstäben erfolgen.
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