Jury und Strafen Tour de France Femmes 2026, Update Etappe 3 – Jury kündigt verschärfte Bekleidungskontrollen auf der 4. Etappe an

Radsport
durch Nic Gayer
Dienstag, 04 August 2026 um 10:32
PaulineFerrandPrevot (2)
Mit nur neun Etappen bei der Tour de France Femmes können Degradierungen, Zeitstrafen oder Gelbe Karten Folgen weit über das Tagesergebnis hinaus haben. Abweichungen im Sprint, “sticky bottles”, Verpflegungsverstöße und unsachgemäße Müllentsorgung können Etappenplatzierungen, Trikotwertungen und den Rennverlauf einer Fahrerin entscheidend beeinflussen.
Dieser Live-Hub zu Juryentscheidungen und Strafen wird nach jeder Etappe mit den offiziellen Beschlüssen der Kommissäre aktualisiert. Vom Auftakt in Lausanne am 01.08. bis zum Finale in Nizza am 09.08. erfasst er jede bestätigte Geldbuße, Strafe, Degradierung und disziplinarische Entscheidung der Tour de France Femmes 2026.

Etappe 1

Pressefahrzeug-Fahrer Stéphane Chanal mit 500 CHF Geldstrafe belegt und mit einer Gelben Karte verwarnt wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbewegung im Rennen.
Sportdirektor Christian Kos (Team SD Worx – Protime) mit 500 CHF Geldstrafe belegt und mit einer Gelben Karte verwarnt wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbewegung im Rennen.
Sportdirektor Ion Lazkano (Laboral Kutxa – Fundacion Euskadi) mit 500 CHF Geldstrafe belegt und mit einer Gelben Karte verwarnt wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbewegung im Rennen.
Sportdirektorin Cherie Pridham (UAE Team L'IMAD) mit 500 CHF Geldstrafe belegt und mit einer Gelben Karte verwarnt wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbewegung im Rennen.
Alice Towers (EF Education – Oatly) mit 250 CHF Geldstrafe belegt und um 15 UCI-Punkte reduziert wegen Wegwerfens einer Bidon außerhalb der ausgewiesenen Müllzonen.
Sportdirektor Huub Duijn (EF Education – Oatly) mit 500 CHF Geldstrafe belegt wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Fahrzeugbewegung im Rennen.
Pauline Ferrand-Prevot und Lieke Nooijen (Team Visma | Lease a Bike), Lily Williams (Human Powered Health) und Josie Nelson (Team Picnic PostNL) mit Verwarnungen belegt wegen Fahrens auf Gehwegen außerhalb der Rennstrecke.
Alison Jackson (St Michel – Preference Home – Auber93) mit einer Verwarnung belegt wegen einer nicht regelkonformen Position auf dem Rad.
Alison Avoine (Ma Petite Entreprise) nach Zielankunft außerhalb des Zeitlimits der 1. Etappe aus dem Rennen genommen.

Etappe 2

Dina Boels (Lotto Intermarché Ladies): Mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken, einer Zeitstrafe von einer Minute sowie dem Abzug von fünf UCI-Punkten belegt, weil sie sich im Windschatten eines Fahrzeugs aufhielt.
Grace Verbeke (Sportliche Leiterin, Lotto Intermarché Ladies): Mit einer Geldstrafe von 200 Schweizer Franken im Zusammenhang mit dem Windschattenverstoß von Boels belegt.
Grace Verbeke (Sportliche Leiterin, Lotto Intermarché Ladies): Zusätzlich mit einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken belegt, weil sie den Anweisungen der Kommissäre nicht Folge leistete.
Francesca Barale (Movistar Team): Mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken wegen unerlaubter Verpflegung durch eine sogenannte „Sticky Bottle“ über eine kurze Distanz belegt.
Kelvin Dekker (Sportlicher Leiter, Movistar Team): Mit einer Geldstrafe von 200 Schweizer Franken im Zusammenhang mit Barales „Sticky Bottle“-Vergehen belegt.
Lene Robyn Clay (Team Picnic PostNL): Mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken wegen unerlaubter Verpflegung durch eine „Sticky Bottle“ über eine kurze Distanz belegt.
Callum Ferguson (Sportlicher Leiter, Team Picnic PostNL): Mit einer Geldstrafe von 200 Schweizer Franken im Zusammenhang mit Clays „Sticky Bottle“-Vergehen belegt.
Nadia Gontova (Liv AlUla Jayco): Erhielt nach einem Zwischenfall innerhalb der letzten fünf Kilometer die Zeit des Hauptfeldes (3:42:08).

Etappe 3

Von dieser Etappe gibt es keine Disziplinarmaßnahmen zu melden.
Für die vierte Etappe müssen sich alle Fahrerinnen spätestens zehn Minuten vor ihrer Startzeit zur abschließenden Kontrolle von Fahrrad und Bekleidung einfinden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einhaltung von Artikel 1.3.032 des UCI-Reglements: Kleidung oder Accessoires dürfen die Körperform der Fahrerinnen nicht verändern.
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