Dopingfall Miguel Ángel López: endgültiges Urteil – UCI veröffentlicht Stellungnahme nach Urteil des Schweizer Bundesgerichts, das frühere Entscheidungen bestätigt

Radsport
Sonntag, 20 September 2026 um 10:30
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Das endgültige Urteil im Fall Miguel Ángel López ist bestätigt, nachdem der kolumbianische Radprofi erfahren hat, dass sein Einspruch gegen das Dopingurteil vom Schweizer Bundesgericht abgewiesen wurde.
Der Fahrer wurde für Anwendung und Besitz einer verbotenen Substanz im zeitlichen Zusammenhang mit dem Giro d’Italia 2022 schuldig befunden. Das UCI Anti-Doping Tribunal (UCI ADT) fällte sein Urteil im Mai 2024. Die Entscheidung stützte sich auf Beweise der CELAD, darunter die Abfangung eines an López adressierten Pakets mit Menotropin, das zeitgleich mit dem Giro 2022 versandt wurde.
López legte Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof ein, der das Urteil im Mai 2025 bestätigte.
Anschließend focht der Fahrer die CAS-Entscheidung vor dem Bundesgericht an, der Fall wurde im August 2026 abgewiesen. Der Entscheid des Bundesgerichts ist endgültig.
Miguel Ángel López gewinnt die Vuelta a San Juan 2023
Miguel Ángel López in seiner Schlussphase als Profi vor der Sanktion.

UCI verhängt Sanktionen gegen López

Das UCI ADT verhängte folgende Sanktionen: Eine vierjährige Sperre vom 25.07.2023 bis 24.07.2027, die ihn effektiv vom Radsport ausschließt. Eine Disqualifikation aller Resultate zwischen dem 03.05.2022 und dem 25.07.2023 sowie eine Geldstrafe in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens von Herrn López aus dem Radsport für 2022.
Das Bundesgericht bestätigte die gegen „Superman“ López verhängten Sanktionen, der beim Giro 2022 für das heutige XDS Astana fuhr.
2023 startete er vor dem ersten UCI-ADT-Urteil auf der kolumbianischen und südamerikanischen Szene für Team Medellin - EPM. Zuvor hatte er Etappen der Vuelta a Espana und des Giro d'Italia gewonnen.

UCI veröffentlicht Stellungnahme nach Bundesgerichtsentscheid

In einer Stellungnahme bestätigte die UCI die Nachricht: „Die UCI begrüßt das Urteil des Bundesgerichts. Das Urteil bestätigt, dass die in den UCI-Anti-Doping-Regeln vorgesehenen Sanktionen, einschließlich finanzieller Sanktionen, einem legitimen Ziel im Interesse des Radsports dienen und verhältnismäßig sein können, selbst wenn der betroffene Betrag erheblich ist.“
„Die UCI bekräftigt ihren Willen, die Integrität des Radsports zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.“
Weiter heißt es: „Die vom UCI Anti-Doping Tribunal am 29.05.2024 erlassene Entscheidung, der vom Court of Arbitration for Sport (CAS) am 07.05.2025 erlassene Schiedsspruch und das vom Bundesgericht am 19.08.2026 gefällte Urteil werden in Kürze auf der UCI-Website veröffentlicht.“
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