Rennjury und Strafmaßnahmen Tour Down Under 2026 | Etappe 3: Massenhafte Strafen für Lotto-Intermarché

Radsport
Freitag, 23 Januar 2026 um 11:19
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Die Tour Down Under wird nicht nur durch Beine und Taktik entschieden. Täglich läuft neben dem Rennen eine stillere Geschichte mit: die Juryentscheidungen, die Verhalten im Feld, am Straßenrand und in den Teamautos prägen.
Dieser Artikel erfasst jede Geldstrafe, Verwarnung und Sanktion während der Tour Down Under 2026, wie sie in den offiziellen Rennmitteilungen veröffentlicht werden.
Von klebrigen Flaschen und unerlaubter Verpflegung bis zu gefährlichem Fahrverhalten und Verstößen der Teamfahrzeuge entgeht den Kommissären nichts.
Nach jeder Etappe wird diese Seite mit den neuesten Strafen aktualisiert – wer sie erhalten hat, wofür und was sie bedeuten.

Prolog

  • Kelland O’Brien (Team Jayco AlUla): Startnummer (am Körper oder Rahmen) fehlt, ist nicht sichtbar, falsch angebracht oder nicht erkennbar – 200 CHF Geldstrafe.
  • Mathew Hayman, DS (Team Jayco AlUla): Startnummer (am Körper oder Rahmen) fehlt, ist nicht sichtbar, falsch angebracht oder nicht erkennbar – 200 CHF Geldstrafe.
  • Geert Van Bondt, DS (Soudal - Quick-Step): Verstoß gegen Vorschriften zur Fahrzeugbewegung oder Nichtbefolgen der Anweisungen der Kommissäre – 500 CHF Geldstrafe.

Etappe 1:

Tord Gudmestad (Decathlon CMA CGM Team) wurde wegen Feierns im Peloton nach dem Sieg eines Teamkollegen relegiert. Zusätzlich wurden ihm 8 Punkte in der Punktewertung aberkannt, eine Geldstrafe von 500 CHF verhängt und eine Gelbe Karte ausgesprochen.

Etappe 2

Bahrain Victorious – Sportdirektor Aart Vierhouten: Verpflegung zu Fuß außerhalb der offiziellen Verpflegungszone. Geldstrafe: 500 CHF.
Jhonatan Narváez (UAE Team Emirates – XRG): Missachtung der Anweisungen des Veranstalters oder der Kommissäre. Geldstrafe: 500 CHF.
UAE Team Emirates – XRG – Sportdirektor Fabrizio Guidi: Missachtung der Anweisungen des Veranstalters oder der Kommissäre. Geldstrafe: 500 CHF.

Etappe 3

Gonzalo Serrano (Movistar Team): Unerlaubtes Anschieben durch die Betreuer (Sticky Bottle). Geldstrafe: 200 CHF.
Fabio van den Bossche (Soudal - Quick-Step): Nicht regelkonforme mechanische Hilfe. Geldstrafe: 100 CHF.
Sportlicher Leiter Geert van Bondt (Soudal - Quick-Step): Nicht regelkonforme mechanische Hilfe. Geldstrafe: 200 CHF.
Sportlicher Leiter Kim Andersen (Lidl-Trek):
  • 200 CHF Geldstrafe wegen Verstoßes gegen die Verpflegungsregeln
  • 200 CHF Geldstrafe wegen gefährlicher Fahrweise
  • 200 CHF Geldstrafe wegen nicht eindeutig erkennbarer Rückennummer eines Fahrers
Lionel Taminiaux (Lotto-Intermarché): Nicht erkennbare oder fehlende Rückennummer. Geldstrafe: 200 CHF.
Reuben Thompson (Lotto-Intermarché): Nicht erkennbare oder fehlende Rückennummer. Geldstrafe: 200 CHF.
Georg Zimmermann (Lotto-Intermarché): Nicht erkennbare oder fehlende Rückennummer. Geldstrafe: 200 CHF.
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