UCI droht Johan Bruyneel mit Konsequenzen, falls er weiterhin „in irgendeiner Funktion oder Rolle“ bei der Tour aktiv ist

Radsport
Dienstag, 22 Juli 2025 um 22:47
johan bruyneel
Eine lebenslange Sperre ist eine lebenslange Sperre. Nur wenige Personen in der Geschichte des Radsports wurden mit einer solchen belegt – Johan Bruyneel gehört dazu. Dennoch hat er langsam wieder an Sichtbarkeit im Radsport gewonnen, etwa durch seine Mitwirkung am Podcast The Move von Lance Armstrong.
Durch neue Kontakte gelang es Bruyneel, bei der Tour de France 2025 dabei zu sein – was ihm grundsätzlich nicht verboten ist – im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem belgischen Fernsehen. Doch als die UCI ihn in Bereichen mit eingeschränktem Zugang entdeckte, verlor sie die Geduld.
Der Radsport-Weltverband UCI veröffentlichte folgende Stellungnahme, in der er seine Besorgnis über Johan Bruyneels Anwesenheit bei der Tour de France äußerte und mit weiteren Maßnahmen drohte, sollte er weiterhin über sein erlaubtes Maß hinaus aktiv sein:
„Die Union Cycliste Internationale (UCI) hat am 17. Juli 2025 die Anwesenheit von Herrn Johan Bruyneel im Startbereich der Tour de France festgestellt. Diese erfolgte im Zusammenhang mit seiner Mitwirkung an Vive le vélo, einem Programm des flämischsprachigen belgischen öffentlich-rechtlichen Senders VRT1.
Am 25. Oktober 2018 wurde Herr Bruyneel vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu einer lebenslangen Sperre verurteilt. Diese Verstöße beging er während seiner Tätigkeit für das US Postal Service Pro Cycling Team sowie das Discovery Channel Pro Cycling Team.
Gemäß Artikel 10.14 des Welt-Anti-Doping-Codes sowie der UCI-Anti-Doping-Regeln ist Herr Bruyneel lebenslang von jeglicher Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Radsport ausgeschlossen. Auch wenn es ihm erlaubt ist, als normaler Zuschauer an einem im UCI-Kalender eingetragenen Rennen – wie der Tour de France – teilzunehmen, ist es ihm strengstens untersagt, in irgendeiner Rolle oder Funktion am Rennen mitzuwirken oder Bereiche zu betreten, die nicht öffentlich zugänglich sind. Dazu zählen insbesondere Zonen der Tour de France, für die eine Akkreditierung erforderlich ist.
Als eine Person, die eine lebenslange Sperre verbüßt, war Herr Bruyneel daher nicht berechtigt, sich im Startbereich oder im Teambereich der Tour de France aufzuhalten.
Die UCI weist außerdem darauf hin, dass der Akkreditierungsprozess für die Tour de France nicht in ihrer Verantwortung liegt, sondern in der des Veranstalters Amaury Sport Organisation (ASO). Die UCI bestätigt, dass sie die ASO kontaktiert hat, um zu klären, ob Herrn Bruyneel eine offizielle Akkreditierung erteilt wurde, wie es dazu kommen konnte und um sicherzustellen, dass ihm künftig keine Akkreditierung mehr ausgestellt wird.
Die UCI betont, dass sie den Vorfall genau beobachtet und alle geeigneten Maßnahmen ergreifen wird.“
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