Die
Tour Auvergne-Rhône-Alpes wird nicht nur von Attacken in den Bergen und Sprintankünften geprägt, sondern auch von Entscheidungen der Jury hinter den Kulissen.
Das französische Rennen findet vom 07. bis 14.06. statt, und wir beleuchten, wie Geldstrafen, Zeitstrafen, Zurücksetzungen und andere Sanktionen schnell Etappenergebnisse, Trikotwertungen und sogar den Kampf um das Gesamtklassement beeinflussen können.
Dieser Live-Hub zu Juryentscheidungen und Strafen bei der
Tour Auvergne-Rhône-Alpes wird nach jeder Etappe mit allen offiziellen Disziplinarmaßnahmen während des Rennens aktualisiert. Von Strafen für das „sticky bottle“ und gefährliche Sprints bis hin zu Teamgeldern, Gelben Karten und Kommissärsentscheidungen dient dieser Artikel als zentrale Referenz für jede bestätigte Juryverfügung.
Etappe 3
Mathew Hayman, Sportdirektor (Team Jayco AlUla): Fahrräder wurden nicht mindestens 15 Minuten vor dem Start des Teams im Mannschaftszeitfahren zur Kontrolle vorgelegt – Geldstrafe von 3500 CHF
Benoit Genauzeau, Sportdirektor (TotalEnergies): Fahrräder wurden nicht mindestens 15 Minuten vor der Startzeit des Teams im Mannschaftszeitfahren zur Kontrolle vorgelegt – Geldstrafe von 3500 CHF
Mario Aerts, Sportdirektor (Lotto Intermarche): Ausrüstung wurde nicht mindestens 10 Minuten vor der Startzeit des Teams im Mannschaftszeitfahren zur Kontrolle vorgelegt – Geldstrafe von 3000 CHF
Etappe 2
Anthon Charmig (Uno-X Mobility): nicht regelkonforme Position – Gelbe Karte
Ben Tulett (Team Visma | Lease a Bike): Missachtung der Anweisungen der Kommissäre – 200 CHF Geldstrafe und Gelbe Karte
Nadav Raisberg (NSN Cycling Team): regelwidrige Verpflegung, „klebrige Flasche“ über eine kurze Distanz – 200 CHF Geldstrafe
Oscar Guerrero Celaya, Sportlicher Leiter (NSN Cycling Team): regelwidrige Verpflegung, „klebrige Flasche“ über eine kurze Distanz – 500 CHF Geldstrafe
Etappe 1
Hugo Hofstetter (NSN Cycling Team): Nutzung eines Gehwegs/Bordsteigs außerhalb der offiziellen Streckenführung. Gelbe Karte.
TotalEnergies DS Benoît Genauzeau: Verstoß gegen Vorschriften zur Fahrzeugführung im Rennen. 500 CHF Geldstrafe.