Das Brüsseler Marktrecht sprach SRAM in einem Verfahren Recht zu, in dem der Komponentenhersteller argumentierte, die
UCI habe mit ihrem Vorgehen zu Übersetzungsbeschränkungen gegen die Grundsätze fairen Wettbewerbs verstoßen und SRAM gegenüber Rivalen wie Shimano oder Campagnolo benachteiligt, die ihr Portfolio bereits im Vorfeld angepasst hatten.
Die UCI plante, im Rahmen einer breiter angelegten Sicherheitsinitiative für Fahrer beim Tour of Guangxi 2025 ein „Maximum Gear Ratio Protocol“ einzuführen. Der Vorstoß zielte darauf ab, die Größe der im Rennen eingesetzten Gänge zu limitieren und hätte faktisch einige Antriebs-Konfigurationen von SRAM untersagt, die auf kleinere 10-Zähne-Ritzel in Kombination mit großen Kettenblättern setzen.
Nach Ansicht der UCI könnte eine Begrenzung der Übersetzung Spitzengeschwindigkeiten im Peloton senken und so die Sicherheit erhöhen, insbesondere in Abfahrten und schnellen Sprintfinals. Allerdings lieferte die UCI keine ausreichende wissenschaftliche Untermauerung für diese These und blendete dringendere Sicherheitsprobleme des Radsports aus, etwa ungesperrte Straßen oder gefährliche Zielgeraden-Designs.
SRAM widersprach vehement und argumentierte, die Regel ziele einseitig auf die eigene Technologie, während Wettbewerber kaum betroffen wären. Der Hersteller monierte fehlende Transparenz, mangelhafte Konsultation und unzureichende wissenschaftliche Evidenz zur Rechtfertigung der Einschränkung. In der Folge reichte SRAM Beschwerde bei der Belgischen Wettbewerbsbehörde ein mit der Begründung, das Vorgehen der UCI verstoße gegen Grundsätze des fairen Wettbewerbs und könne den Markt für Radausrüstung verzerren.
SafeR-Gelder verpuffen
Die belgische Behörde stellte sich auf die Seite von SRAM und setzte die geplante Testphase der Regelung aus. Die UCI legte Berufung ein, doch das Brüsseler Marktrecht wies diese letztlich ab – eine deutliche Niederlage für den Weltverband.
Das Urteil blockiert nicht nur die sofortige Einführung des Getriebe-Tests, sondern stellt grundsätzlich infrage, wie die UCI technische Regularien im Sport entwickelt und durchsetzt.
Zudem ist die Finanzierung umstritten. Berichten zufolge könnten bis zu 300.000 € aus Mitteln der SafeR-Sicherheitsinitiative von der UCI für die Berufung verwendet worden sein. Das würde bedeuten, dass von SRAM unterstützte Teams indirekt eine rechtliche Auseinandersetzung gegen einen ihrer eigenen Ausrüster mitfinanziert haben.