Eine gerichtliche Anhörung mit dem Ziel, im Fall des mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikts gegen den ehemaligen Weltmeister
Alejandro Valverde eine Einigung zu erzielen, ist ohne Ergebnis geblieben. Damit steuert das Verfahren nun voraussichtlich auf eine Hauptverhandlung zu.
Nach Berichten spanischer Medien im Anschluss an die Anhörung vor dem Provinzgericht Murcia halten die Staatsanwälte an den schwerwiegenden Vorwürfen gegen den beschuldigten Fahrer fest und fordern eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren und drei Monaten. Die Anklage umfasst zwei Fälle von versuchtem Totschlag sowie eine Straftat wegen rücksichtslosen Fahrens nach einem Vorfall mit Valverde und einem weiteren Radfahrer während einer Trainingsfahrt im Jahr 2022.
Rückblick auf den mutmaßlichen Vorfall
Im Zentrum steht ein Ereignis aus dem Juli 2022 auf einer Straße in Murcia, als Valverde in einer Trainingsgruppe unterwegs war. Nach den vorläufigen Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft rammte der Beschuldigte - ein pensioniertes Mitglied der spanischen Guardia Civil - Valverde und einen weiteren Fahrer mit seinem Auto, nachdem es beim Überholen der Gruppe zuvor zu einer Auseinandersetzung gekommen sein soll.
Durch die Kollision erlitt der frühere Movistar-Profi und heutige spanische Nationaltrainer Verletzungen, die eine rund 30-tägige Heilungszeit erforderten. Ein zweiter beteiligter Radfahrer zog sich deutlich schwerere Verletzungen zu, deren Genesung Berichten zufolge 412 Tage dauerte.
Die Schwere der Anklage verdeutlicht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass der Vorfall über gefährliches Fahren hinausgeht und als zweifacher versuchter Totschlag zu werten ist.
Verteidigung bestreitet Anklage wegen versuchten Totschlags
Die Verteidigung weist diese Bewertung entschieden zurück. Eduardo Romera, der Anwalt des Beschuldigten, betont, die Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei unzutreffend, und stellt klar, sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt mit Tötungsvorsatz gehandelt.
Selbst bei einer hypothetischen rechtlichen Einordnung der Ereignisse kämen nach Ansicht Romeras allenfalls Körperverletzungsdelikte in Betracht - nicht jedoch versuchter Totschlag.
Trotz des ergebnislosen Verlaufs der jüngsten Anhörung signalisiert die Verteidigung weiterhin Bereitschaft zu Gesprächen über eine einvernehmliche Lösung, sodass Verhandlungen zwischen den Parteien fortgesetzt werden könnten.
Sollte in den kommenden Verfahrensschritten jedoch keine Einigung erzielt werden, dürfte der Fall um einen der renommiertesten spanischen Radprofis zunehmend auf eine umfassende strafrechtliche Hauptverhandlung hinauslaufen.