Lorena Wiebes von der Giro d’Italia Women ausgeschlossen: SD Worx veröffentlicht scharfe Stellungnahme zur Disqualifikation wegen Unterschreitung des Rad-Mindestgewichts

Radsport
Sonntag, 31 Mai 2026 um 13:19
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Lorena Wiebes ist am Samstagabend spektakulär aus dem Giro d'Italia Women 2026 ausgeschlossen worden, nur wenige Stunden nach ihrem dominanten Sieg auf Etappe 1 und dem Griff nach dem Rosa Trikot. Die Organisatoren gaben nach den Siegerehrungen in einer überraschenden Mitteilung die Disqualifikation von Wiebes bekannt und sprachen den Etappensieg Elisa Balsamo zu.
Laut Organisatoren unterschritt das Rad die UCI-Mindestmasse von 6,8 Kilogramm und wog nach Messung der Kommissäre 6,78 Kilogramm. Damit erfüllte das Rad der Fahrerin von Team SD Worx – Protime die UCI-Regeln nach Artikel 2.12.007 2.2 nicht.
RCS Sport erklärte: „Lorena Wiebes wurde wegen Verstoßes gegen Regel 2.12.007 - 2.2 vom Giro d'Italia Women ausgeschlossen: Verwendung eines Fahrrads, das nicht den Regeln entspricht, insbesondere durch Nichteinhaltung der Mindestgewichtsanforderungen.“
Die Entscheidung zieht die höchstmögliche sportliche Strafe nach sich, da der Etappensieg und sämtliche Wertungsergebnisse der niederländischen Spitzenfahrerin aus den Ergebnissen gestrichen wurden. Ihre Startberechtigung wurde ebenfalls entzogen, sie darf die zweite Etappe am Sonntag nicht in Angriff nehmen.

Statement von Team SD Worx – Protime

Team SD Worx – Protime reagierte scharf, zeigte sich „sprachlos“ und stellte das Wiegeprozedere im Rennen infrage. Zudem verwies das Team auf Schwankungen beim Fahrradgewicht vor und nach der Etappe und zweifelte die Messgenauigkeit an.
In der Stellungnahme heißt es: „Team SD Worx – Protime ist fassungslos über die Entscheidung des Panels der UCI-Kommissäre, wonach das Fahrrad von Lorena Wiebes nach der ersten Etappe des Giro d'Italia Women nicht der Mindestgewichtsgrenze entsprach, gemäß UCI-Artikel 2.12.007–2.2. Laut Jury wog das Fahrrad 6,78 Kilogramm und erfüllte somit nicht die UCI-Mindestgewichtsanforderung von 6,8 Kilogramm.“
„Das Team hat erhebliche Fragen zu den Verfahren der Fahrradverwiegung beim Giro d'Italia Women. So gab es beispielsweise einen Gewichtsunterschied von mehr als 50 Gramm zwischen der ersten und zweiten Verwiegung von Wiebes’ Fahrrad nach dem Ziel der Etappe in Ravenna.“

„Wiebes’ Disqualifikation ist eine außergewöhnlich harte Sanktion“

Das Team bezeichnete die Disqualifikation der niederländischen Meister-Sprinterin als „außergewöhnlich hart“ und ergänzte: „Wiebes ist dieses Fahrrad in dieser Saison mehrfach mit identischem Setup gefahren. Sie hat zahlreiche Siege auf diesem Rad erzielt. Zudem wurde das Fahrrad Anfang des Jahres von UCI-Offiziellen nach mehreren Rennen gewogen, in denen Wiebes überzeugend Massensprints gewann.“
Die Stellungnahme schließt: „Team SD Worx – Protime ist der Ansicht, dass die Disqualifikation von Wiebes eine außergewöhnlich harte Sanktion darstellt. Auf einer flachen Sprintetappe, anders als in den Bergen, bringt eine minimale Gewichtsreduktion faktisch keinen Vorteil.
„Das gilt umso mehr für eine Fahrerin wie Wiebes, die den Sprint in Ravenna mit drei Radlängen gewann. Team SD Worx – Protime, seit fünfzehn Jahren eine führende Mannschaft im Frauenpeloton, hat keine Erklärung dafür, warum Wiebes’ Fahrrad ausgerechnet diesmal unter dem Mindestgewicht lag.“
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