Das Jahr 2024 wird eine Reihe von regulatorischen Entwicklungen mit sich bringen, insbesondere im internationalen Radsport. Der Internationale Radsportverband (UCI) hat die Strafen für Unregelmäßigkeiten bei internationalen Veranstaltungen aktualisiert und damit die Logistik der Teams und ihres Personals während der Wettkämpfe erheblich verändert.
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Masseure und Begleitpersonen, die für die Versorgung auf der Straße zuständig sind. Ab 2024 darf die Versorgung nur noch in bestimmten, vom Veranstalter festgelegten Bereichen und nur noch von Teampersonal in offizieller Teamkleidung durchgeführt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit zu verbessern und Zwischenfälle zu vermeiden, die in solchen Situationen häufig vorkommen.
Die
UCI ist sich der Risiken bewusst, die mit der Versorgung während der Fahrt verbunden sind, und hat eine zusätzliche Beschränkung eingeführt. Wer zu Fuß unterwegs ist, muss auf der der Fahrtrichtung zugewandten Seite einen maximalen Abstand von einem Meter zum Fahrbahnrand einhalten. Diejenigen, die sich nicht an diese Vorschrift halten, insbesondere an den Ein-Meter-Abstand, werden von den Sportdirektoren mit Geldstrafen belegt.
Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Kategorie des Wettbewerbs, von 200 CHF für Elite-Wettbewerbe bis 50 CHF für andere Wettbewerbe auf niedrigerem Niveau. Diese Änderungen sollen die Sicherheit und die Organisation bei internationalen Radsportveranstaltungen verbessern.